Herzlich willkommen in der Praxis für Gefäßmedizin Waltershausen !

Die Angiologie (griech. angios: das Gefäß, logos: die Lehre) oder Gefäßmedizin ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin und beschäftigt sich mit Erforschung, Erkennung und Behandlung von Gefäßerkrankungen.  

Die Krankheitsbilder umfassen Erkrankungen des vom Herzen wegführenden Gefäßsystems (Schlagadern/Arterien) sowie des zum Herzen hinführenden Gefäßsystems (Venen, Lymphgefäße). Erkrankungen des sogen. "kleinen" oder Lungenkreislaufs sind den Kardiologen und Pulmonologen zugeordnet.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über unser Leistungsspektrum, wichtige Kontaktdaten sowie einen ersten Eindruck unseres Praxisteams. In der Seitenleiste finden Sie Informationen zu den Leistungen unserer Praxis. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen oder Terminwünschen. Ihre Anliegen besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch und beraten Sie ausführlich. 

Die Terminvergabe erfolgt nach Bestellsystem.                                                      

Akut- und Notfallpatienten werden nur entsprechend ihrer Überweisungsteuerung versorgt. Diese obliegt dem Hausarzt. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei den Terminpatienten kommen, wir bitten um Ihr Verständnis.

Derzeit werden keine Neupatienten angenommen, außer Patienten nach Gefäß-OP zu Verlaufskontrollen oder zur Privatsprechstunde. Gemäß DSGVO etc. werden keine Terminvereinbarungen/-absagen od. Befundmitteilungen über E-Mail vorgenommen. Wir bitten Sie dafür entweder persönlich in die Praxis zu kommen oder anzurufen. Während der Sprechzeit ist die Voicebox geschaltet, hier können Sie Terminabsagen hinterlassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht für die Terminsituation verantwortlich sind: der Abbau von 5000 Medizin-Studienplätzen seit 1990 als auch ein fehlender Inflationsausgleich verschärfen den Personalmangel.

In jedem Quartal benötigen Sie eine gültige Überweisung, ggfs Vorbefunde früherer OPs od. KH-Aufenthalte sowie bei jedem Besuch Ihren Medikamenten-plan und den Impfausweis. Zum Umweltschutz bitten wir um Mitbringen von 1 Liegentuch (z.B. Badetuch) und 1 weiteren Handtuch. 

AKTUELL gilt für Patienten gemäß Bundesverordnung zum Infektionsschutz in medizinischen Praxen das Hausrecht des Inhabers und somit in unserer Praxis die Pflicht zum Tragen einer Maske während der ärztlichen Untersuchungen. Wir bitten Sie, bei grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten und Luftnot od. Durchfall den Termin zum Schutz des Praxis-Personals und Patienten abzusagen. Sie erhalten zeitnah einen neuen Termin.

Für gesetzlich versicherte Patienten ist immer der Auftrag auf dem Überweisungsschein maßgeblich. Darüber hinausgehende Wunschleistungen muss der Patient ggfs als sogenannte IGEL-Leistungen privat bezahlen.

Im gesetzlichen Gesundheitssystem werden Ansprüche des Patienten auf medizinische Leistungen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des §12 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Der erste Absatz des §12 SGB V besagt:

“(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”

Diese Kriterien werden auch WANZ-Kriterien genannt, für wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig.

Ihr Praxisteam der

Praxis für Angiologie/Gefäßmedizin in Waltershausen