Herz-Kreislauf-Gefäße

Herz-Kreislauf-Gefäße

Wir bieten Untersuchungen zur Klärung von Herz- und Kreislaufbeschwerden an.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland nach wie vor Todesursache Nummer eins. Vor allem die Koronare Herzkrankheit (KHK) und die Herzschwäche (Herzinsuffizienz) verlangen nach einer raschen Diagnose und Behandlung. Die Symptome können vielfältig sein. Bei plötzlichen Anzeichen wie starken Brustschmerzen, Kurzatmigkeit oder Schmerzen, die in Richtung Kiefer, Rücken oder Arm ausstrahlen und bewegungsunabhängig länger anhalten, ist generell der Notruf (112) zu wählen.

Herzinfarkt und Schlaganfall sind überwiegend Ergebnis einer fortgeschrittenen Arteriellen Verschlusskrankheit, die langsam über Jahre aus generalisierter Athero- bzw. Arteriosklerose entsteht. Diese ließe sich aber frühzeitig an cerebralen und peripheren Gefäßen sichern, ggfs als IGEL-Leistung im Rahmen eines Gefäß-Checks. Bei hohen LDL-Cholesterinwerten und/oder Sicherung von relevanten Plaques (z.B. 2mm Dicke im Halsbereich) oder gesicherter AVK peripher od. cerebral besteht die Basistherapie in Lebensstil- und Ernährungsmaßnahmen, gefolgt von Medikamenten wie Statinen, Ezetimib und Bempedoinsäure oder zusätzlich Thrombozytenfunktionshemmern, wie ASS od. Clopidogrel. Durch individuelle Grenzwerte wird die beste Behandlungsstrategie für Sie festgelegt.

Wenn bei Ihnen Bluthochdruck festgestellt wurde, sprechen wir mit Ihnen über mögliche Auswirkungen und legen mit Ihnen den Diagnostik- u. Behandlungsplan fest – auch zeigen wir Ihnen, was Sie selbst tun können.

"Dicke Beine" hingegen sind ein sehr unspezifischer Begriff und können sowohl Zeichen einer Herzschwäche sein, aber auch auf Erkrankungen von Venen, Lymphsystem sowie Leber oder Niere hinweisen. Oft sind bei älteren Patienten mehrere Ursachen gleichzeitig festzustellen. Hier muss eine gründliche Ursachenforschung (Diagnostik) zu einer bestmöglichen Behandlung führen. Das Mitbringen von Laborwerten u.a. Vorbefunden führt zu einer schnelleren Abklärung.

Bitte bedenken Sie, dass das Mitbringen von Vorbefunden und Medikationsplan allein in Ihrem Interesse ist, da es die Diagnosestellung abkürzt und auch der Gesetzgeber im SGB V die Mitwirkungspflicht des Patienten bei Diagnostik und Therapie fordert.