Praxis für Innere Medizin und Angiologie/Gefäßmedizin

Herzlich willkommen in der Praxis für Gefäßmedizin Waltershausen !

Die Angiologie (griech. angios: das Gefäß, logos: die Lehre) oder Gefäßmedizin ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin und beschäftigt sich mit Erforschung, Erkennung und Behandlung von Gefäßerkrankungen.

Die Krankheitsbilder umfassen Erkrankungen des vom Herzen wegführenden Gefäßsystems (Schlagadern/Arterien) sowie des zum Herzen hinführenden Gefäßsystems (Venen, Lymphgefäße). Erkrankungen des sogen. "kleinen" oder Lungenkreislaufs sind den Fachrichtungen Kardiologie und Pulmologie zugeordnet.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über unser Leistungsspektrum, wichtige Kontaktdaten sowie einen ersten Eindruck unseres Praxisteams. In der Seitenleiste finden Sie Informationen zu den Leistungen unserer Praxis. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen oder Terminwünschen. Ihre Anliegen besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch und beraten Sie ausführlich.

Die Terminvergabe erfolgt nach Bestellsystem. Durch dringende Notfälle kann es zu Verzögerungen bei den Terminen und zu Wartezeiten kommen, wir bitten um Ihr Verständnis. Akut- und Notfallpatienten werden entsprechend der gesetzlich eingerichteten Überweisungsteuerung versorgt. Die Einordnung in eine Notfallkategorie obliegt dem überweisenden Arzt.

Neupatienten werden nur nach aktueller Kapazität angenommen, aber stets nach Gefäß-OPs, bei Notfällen, Zweitmeinungsverfahren oder zur Privatsprechstunde.

Gemäß DSGVO etc. werden unsererseits keine Terminvereinbarungen/-absagen od. Befundmitteilungen über E-Mail vorgenommen. Wir bitten Sie, dafür entweder persönlich in die Praxis zu kommen oder anzurufen. Während der Sprechzeit ist die Voicebox/Sprachbox geschaltet, hier können Sie Terminabsagen hinterlassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht für die prekäre Terminsituation verantwortlich sind: der Abbau von 5000 Medizin-Studienplätzen pro Jahr ab 1993 als auch ein fehlender Inflationsausgleich verschärfen den Personalmangel. 

Sie benötigen eine Überweisung (aktuell od. Vorquartal), Vorbefunde früherer OPs od. KH-Aufenthalte sowie bei jedem Besuch Ihren Medikamenten-plan und den Impfausweis. Zur Ressourcenschonung bitten wir um Mitbringen von 1 Liegentuch (z.B. Badetuch) und 1 weiteren Handtuch.

Wir bitten Sie, Ihren Termin bei Infekten (wie Erkältungen od. Durchfall) zum Schutz des Praxis-Personals und der anderen Patienten abzusagen und zu verlegen. Ansonsten gilt mit Hausrecht des Praxis-Inhabers für Patienten mit Infekten in unserer Praxis die Pflicht zum Tragen einer Maske.  

Für gesetzlich versicherte Patienten ist immer der Auftrag auf dem Überweisungsschein maßgeblich. Darüber hinausgehende Wunschleistungen muss der Patient ggfs als sogenannte IGEL-Leistungen privat bezahlen. Im gesetzlichen Gesundheitssystem werden Ansprüche des Patienten auf medizinische Leistungen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des §12 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Der erste Absatz des §12 SGB V besagt:

“(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”

Diese Kriterien werden auch WANZ-Kriterien genannt, für wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig.

Ihr Praxisteam